Die Vereinigung "Hilfe am Grabe" besteht seit ca. 1930, die erste noch vorhandene handschriftliche Satzung ist vom 15.01.1956. Der damalige Vorstand setzte sich aus dem Vorsitzenden Wilhelm Lieneke (damals wohnhaft Holperdorp 19a), dem stellvertretenden Vorsitzenden Wilhelm Dölling (damals wohnhaft Holperdorp 36) und dem Geschäftsführer Ludwig Liede (damals wohnhaft Holperdorp 6e), der vermutlich der Gründer der Vereinigung ist, zusammen.
Auszug aus der Satzung von 1956:
Die Vereinigung "Hilfe am Grabe" bezweckt die gegenseitige Hilfe bei Sterbefällen; sie besteht darin, daß beim Tode eines Mitgliedes eine Umlage erhoben wird, die einen Betrag von rund 100,00 DM ergibt. Bis auf weiteres sollen 0,60 DM je Person erhoben werden. Tritt in einer Familie ein Todesfall ein, beteiligen sich die übrigen Mitglieder der Familie auch an der Umlage. Jeder Einwohner von Holperdorp kann Mitglied sein, solange er sich an der Zahlung der Umlage beteiligt. Familienmitglieder unter 18 Jahren gelten als Zählmitglieder, für sie braucht die Umlage nicht gezahlt zu werden. Beim Tode eines Zählmitgliedes wird die halbe Umlage vergütet. Voraussetzung für einen solchen Fall ist, daß die Erwachsenen (über 18 Jahre alten) Familienangehörigen Mitglied sind.
Die heutige Umlage beträgt 2,50 Euro pro Person bei zur Zeit 137 Mitgliedern. Die anderen Regelungen der Satzung sind bis heute beibehalten worden.
Der aktuelle Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Für weitere Informationen bzw. eventuelle Mitgliedschaften steht der 1. Vorsitzende Günter Schnarre zur Verfügung.
Stand: 28.01.2011